Oktober 2021 bezog der Beschwerdeführer weiter Sozialhilfe und der Gesamtbetrag wuchs per 1. November 2021 auf über Fr. 202'000.00 an (act. 117). Es ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer auch aktuell (noch) Sozialhilfe bezieht. So liess er nach Einreichung der Beschwerde vom 26. Juli 2021 mit vier weiteren Eingaben seines Rechtsvertreters diverse Bewerbungen und Absagen zu den Akten legen. Dass der Beschwerdeführer zwischenzeitlich einer Arbeitstätigkeit nachgeht bzw. sich von der Sozialhilfe habe loslösen können, wurde in diesen Eingaben nicht geltend gemacht. Auch finden sich hierzu keine Anhaltspunkte in den Akten.