Zusammenfassend war der Beschwerdeführer in den letzten 12 Jahren ausweislich der Akten lediglich während rund 2 Jahren und 9 Monaten arbeitstätig. Damit einhergehend ist er seit 2012 auf Sozialhilfe angewiesen. Gemäss der Mitteilung der Sozialen Dienste Q. belief sich der Gesamtbetrag der vom Beschwerdeführer seit September 2012 bezogenen Sozialhilfe per 31. Juli 2020 auf Fr. 181'341.10 (MI-act. 111 ff.). Bis Ende - 12 -