Wie die Vorinstanz bereits ausführte, beinhaltet die Begründung der Verfügung des MIKA die wesentlichen Überlegungen, von welchen sich dieses leiten liess und aufgrund welcher es von einer mangelhaften Teilnahme am Wirtschaftsleben ausging. Zwar findet sich in der Verfügung des MIKA keine (detaillierte) einzelne Auseinandersetzung mit den vom Beschwerdeführer geltend gemachten zahlreichen Bewerbungen.