Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. Am 10. und 20. September 2021 reichte der Vertreter des Beschwerdeführers weitere Bewerbungsschreiben des Beschwerdeführers zu den Akten (act. 32 ff., 57 ff.). Mit Verfügung vom 27. September 2021 gewährte der Instruktionsrichter für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und setzte den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers als seinen -4-