3. Dem Einsprecher wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. Donato Del Duca, Rechtsanwalt, Baden, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet nach Rechtskraft die zuständige kantonale Behörde. Soweit der Einsprecher mehr verlangt, wird sein Gesuch abgewiesen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.