A. Der 1971 geborene Beschwerdeführer ist syrischer Staatsangehöriger und reiste am 29. Dezember 2008 als Asylbewerber in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 8). Mit Entscheid vom 20. Juli 2011 sprach ihm das Bundesamt für Migration (BFM; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) die Flüchtlingseigenschaft zu und gewährte ihm Asyl (MI-act. 24 ff.). Am 25. Juli 2011 erteilte ihm das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) eine Aufenthaltsbewilligung (MIact. 30). Seit 4. Januar 2014 ist er im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI-act. 68).