Und genau deshalb verlangt die Verfassung, dass jedes einzelne staatliche Handeln nicht nur gesetzlich abgestützt, sondern immer auch verhältnismässig sein muss (vgl. zum Ganzen MARKUS MÜLLER, Verhältnismässigkeit, Ein Verfassungsprinzip zwischen Rechtsregel und Metaregel, in: Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtssetzung und Rechtsanwendung, ZfR Band 9, Zürich/St. Gallen 2019, S. 22 ff.). Es ist jedoch grösste Zurückhaltung geboten und das Verhältnismässigkeitsprinzip muss offensichtlich verletzt sein, um ihm Korrekturcharakter zuschreiben zu können.