Was die vom Beschwerdeführer während seines Anwaltspraktikums gesammelten Berufserfahrungen im Notariatsbereich anbelangt, gilt es relativierend festzuhalten, dass die vom Beschwerdeführer erst im Rahmen der Replik vor Verwaltungsgericht beigebrachte Praktikumsbestätigung von Rechtsanwältin Dr. B. (Replik-Beilage 1) am 20. September 2021, mithin über 15 Jahre nach Beendigung des Anwaltspraktikums des Beschwerdeführers, das er vom 1. September 2005 bis 31. Mai 2006 in ihrer Kanzlei absolvierte, ausgestellt wurde. Es darf daher bezweifelt werden, wie genau sich Rechtsanwältin B. noch an den konkreten Inhalt jenes Praktikums erinnern kann.