Es handelt sich dabei um eine eher weit entfernte Möglichkeit, auch wenn man sich dessen bewusst sein muss, dass eine Praktikumsdauer von sechs Monaten nicht immer ausreicht, um auf allen Rechtsgebieten vertiefte praktische Kenntnisse vermitteln zu können. Immerhin darf angenommen werden, dass die Notariatspraktikanten mit den praxisrelevantesten Verträgen und Rechtsakten konfrontiert werden, und dazu gehören neben sachenrechtlichen Verträgen eben auch Gesellschaftsgründungen sowie Ehe- und Erbverträge. Bei dieser Ausgangslage brauchen das BeurG und die BeurV nicht eigens vorzuschreiben, welcher spezifischen notariellen Tätigkeit sich die Notariatspraktikanten widmen müssen.