Den Wohnsitz habe er erst zwei Jahre nach Beginn seiner Ausbildung als Notar im Kanton Luzern in den Kanton Aargau verlegt. In Luzern könnte er eine Tätigkeit als Notar nur ausüben, wenn er dort auch Wohnsitz hätte. Da er mit seiner Familie im Kanton Aargau lebe und hier stark verwurzelt sei, unterdessen stärker als im Kanton Luzern, habe er keinen Anlass, seinen Wohnsitz zu verlegen, was ihn von jeder Tätigkeit als Notar ausschliesse. Aufgrund all dessen sei eine Verweigerung der Anerkennung seines ausserkantonalen Fähigkeitsausweises als Notar auch in seinem Fall unverhältnismässig.