Demnach verfüge er auch in diesem Bereich über vertiefte Kenntnisse. Ferner sei ihm im Luzerner Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung (108 Lektionen) Wissen im Eheund Erbrecht sowie im Gesellschaftsrecht vermittelt worden. Und letztlich habe auch seine Tätigkeit beim Grundbuchamt sehr viel Bezug zum Gesellschafts- und zum Ehe- und Erbrecht, durch die Anmeldung von Erbteilungsverträgen, Eheverträgen, Vermächtnissen, Realkollationen, Vermögensübertragungen, Fusionen sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträgen.