Für den Beschwerdeführer sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Notariatsprüfungen wegen einer Differenz bei der Prüfungsdauer (16 Stunden schriftliche Prüfungen im Kanton Aargau, 12 Stunden im Kanton Luzern) nicht gleichwertig sein sollten; die Prüfungsfächer seien in beiden Kantonen identisch. Das im Kanton Aargau vorgeschriebene sechsmonatige Praktikum bei einer Urkundsperson könne sehr einseitig ausgerichtet sein, ohne dem Kandidaten deswegen die Zulassung zur Notariatsprüfung verweigern zu können. Niemand prüfe, ob ein Kandidat während seines Praktikums in verschiedenen Rechtsgebieten tätig gewesen sei.