Nach erneuter Gewährung des rechtlichen Gehörs erliess die Vorinstanz am 15. Juni 2021 folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Dem Einsprecher wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bis zum 1. September 2020 gewährt und lic. iur. Thomas Plüss, Rechtsanwalt, Aarau, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet nach Rechtskraft die zuständige kantonale Behörde. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.