Auf ein erneutes IV-Gesuch des Beschwerdeführers trat die IV-Stelle des Kantons Aargau am 27. Oktober 2020 nicht ein (MI-act. 332 f.). -4- Am 16. November 2020 wurde dem Beschwerdeführer seine soeben erst angetretene Stelle unter Einhaltung der einwöchigen Kündigungsfrist noch innerhalb der Probezeit gekündigt, worauf der Beschwerdeführer von der Arbeitslosenkasse unterstützt wurde. Ein nachfolgend gestelltes Gesuch um materielle Hilfe wurde nach Hinweis des zuständigen Sozialdienstes auf den aktuellen Anspruch auf Arbeitslosengelder und die fortbestehende Erwerbstätigkeit der Ehefrau am 17. Februar 2021 wieder zurückgezogen (MI-act. 230, 244).