3. Es werden weder im vorinstanzlichen Verfahren noch im Verfahren vor Verwaltungsgericht Parteikosten ersetzt. - 18 - Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreter) die Beschwerdegegnerin (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Rechtsabteilung) den Gemeinderat Q. (Vertreter) Mitteilung an: den Gutachter I., Dipl. Bauingenieur ETH, c/o J. AG, R. den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten