Die Baubewilligung für die L-Stützmauer auf der Parzelle Nr. aaa steht bis zu einem allfälligen Vollzug der Auflage gemäss lit. a vorstehend unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass auf der Nachbarparzelle Nr. bbb (soweit nicht schon vorbestehend) eine untere Stützmauer nach Massgabe der Spezifikationen im Gutachten von I., Dipl. Bauingenieur ETH, c/o J. AG, R., vom 31. März 2023 (siehe Beilage 5 des Gutachtens) errichtet und dafür vorgängig ein Baugesuch beim Gemeinderat Q. eingereicht und rechtskräftig bewilligt wird, welches sich über die genügende Dimensionierung der neu zu errichtenden