a. Die Beschwerdegegnerin (C.) muss die L-Stützmauer auf ihrer Parzelle Nr. aaa an der Grenze zur Parzelle Nr. bbb nach Massgabe der Spezifikationen im Gutachten von I., Dipl. Bauingenieur ETH, c/o J. AG, R., vom 30. März 2023 (siehe Beilage 4 des Gutachtens) unterfangen und dafür vorgängig ein Baugesuch beim Gemeinderat Q. einreichen, das statische Berechnungen enthält, welche sich über die genügende Dimensionierung der Unterfangung zur Stabilisierung der L-Stützmauer ausweisen.