reich), Stand heute zumindest nicht als unerfüllbar gelten kann. Allerdings wäre die Erfüllung der Stabilitätsanforderungen mangels abschliessender Dimensionierung der einzelnen Sicherungsmassnahmen durch den Gutachter (vgl. Gutachten, S. 6 unten) noch vor Bauausführung speziell – anhand konkreter statischer Berechnungen – nachzuweisen.