Um diese einzuhalten, müsste die Böschung entsprechend erhöht werden, wodurch sie bei gleichbleibendem Neigungsverhältnis mehr Platz auf der Parzelle Nr. bbb der Beschwerdeführer beanspruchen würde (Gutachten, S. 6). Wird die Frosttiefe, die nach den Regeln der Baukunde - 11 -