Günstiger sei die Stabilität im westlichen Bereich zu beurteilen, da der Raum zwischen der unteren Betonmauer (auf der Parzelle Nr. bbb) und dem Fundament der L-Stützmauer aufgefüllt sei (siehe Beilage 2). Zumindest in der obersten Schicht sei die Auffüllung mit grobem Schotter ausgeführt, womit die Böschungsoberfläche gesichert sei. Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass auch die Stabilität der L-Stützmauer mit normgemässer Sicherheit gewährleistet sei. Die Grundbruchsicherheit der L-Stützmauer sei nur mit einer Stützwirkung der unteren Betonmauer gege- -9-