Im östlichen Bereich liege der Baugrund unterhalb der L-Stützmauer völlig frei ("loses Erdreich") und die Böschung unterhalb des Fundaments sei sehr steil (siehe Beilage 1). Offensichtlich stehe die Böschung im heutigen Zustand, was aufgrund deren Steilheit nur mit dem Vorhandensein einer Kohäsion möglich sei (Gutachten, S. 5). Die Kohäsion bestimme neben dem Reibungswinkel die Festigkeit des Bodens, die als Scherfestigkeit bezeichnet werde. Bei körnigen Böden ohne Tonanteile (z.B. saubere Kiese und Sande) werde die Scherfestigkeit in der Regel einzig durch Reibung erzeugt;