16. Am 30. März 2023 erstatte I. sein Gutachten zur Stabilität der L-Stützmauer auf der Parzelle Nr. aaa, worin er im Wesentlichen zum Schluss gelangte, dass die Stabilität im Ist-Zustand nicht hinreichend gewährleistet sei, aber mit den von ihm präsentierten baulichen Massnahmen hergestellt werden könne. 17. Mit Eingaben vom 4. Mai 2023 (Beschwerdeführer) und 30. Mai 2023 (Beschwerdegegnerin) nahmen die Parteien zum Gutachten Stellung. Der Rechtsvertreter des Gemeinderats Q. verzichtete mit Schreiben vom 5. Mai 2023 auf eine Stellungnahme. Das BVU, Rechtsabteilung, liess sich nicht vernehmen.