14. Mit Instruktionsverfügung vom 14. März 2023 wurde den Verfahrensbeteiligten die Honorarofferte des Experten vom 28. Februar 2023 über einen Betrag von Fr. 11'974.10 sowie die vom Experten angefertigte Skizze mit Querschnitt des Grenzbereichs zwischen den Parzellen Nrn. aaa und bbb zur Kenntnisnahme zugestellt. 15. Mit Eingabe vom 16. März 2023 beantragten die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdegegnerin Frist für die Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 12'000.00 für die Durchführung der Expertise anzusetzen sei. Dieses Gesuch wies der instruierende Verwaltungsrichter mit Verfügung vom 22. März 2023 ab.