Gutachten zur Standsicherheit der dortigen Baugrube, welches über die Beschaffenheit des Baugrunds auf diesem Grundstück Auskunft geben könnte, wurde auf entsprechende Aufforderung des instruierenden Verwaltungsrichters mit Verfügung vom 5. Januar 2023 nicht beigebracht. Mit Eingabe vom 12. Januar 2023 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass damals auf die Einholung eines geologischen Gutachtens verzichtet worden sei. -6-