13. Unter Bezugnahme auf den Augenschein vom 24. November 2022 sowie die Instruktionsverfügung vom 15. Dezember 2022, mit welcher den Parteien eine Nachfrist für die Einreichung sachdienlicher Unterlagen angesetzt worden war, reichte die Beschwerdegegnerin am 27. Dezember 2022 ein Technisches Produkteblatt zu den für die L-Stützmauer auf ihrem Grundstück verwendeten Winkelplatten sowie eine Skizze des ausführenden Gartenbauunternehmens zur Fundation und Hinterfüllung der L-Stützmauer ein.