12. An der Augenscheinsverhandlung vom 24. November 2022 nahmen die Beschwerdeführer, die Beschwerdegegnerin und eine Delegation des Gemeinderats Q. samt Gemeindeschreiber, je in Begleitung ihrer Rechtsvertreter, ein Mitarbeiter der externen Bauverwaltung der Gemeinde Q. sowie der Experte I. teil. Das BVU, Rechtsabteilung, hatte sich vorgängig von der Teilnahme am Augenschein abgemeldet. Der Experte machte sich dabei ein Bild der Situation vor Ort und klärte mit Fragen an die Anwesenden den für die Begutachtung der Stabilität der L-Stützmauer erforderlichen Sachverhalt ab.