11. Nachdem die Verfahrensbeteiligten keine Einwände gegen I. als Gutachter erhoben, wurde dieser mit Instruktionsverfügung vom 17. Oktober 2022 als Experte eingesetzt, mit der Erstattung des Gutachtens und der Beantwortung des bereinigten Fragenkatalogs beauftragt, mit den Akten bedient und in Pflicht genommen (Hinweis auf die Strafbarkeit eines falschen Gutachtens und einer Verletzung des Amtsgeheimnisses). Gleichzeitig wurden die Verfahrensbeteiligten zum bereits angekündigten Augenschein vor Ort mit Instruktion des Experten am 24. November 2022 vorgeladen.