10. Mit Instruktionsverfügung vom 20. Juli 2022 wurde I., Dipl. Bauingenieur ETH, c/o J. AG, R., als Experte benannt und den Verfahrensbeteiligten zur -5- Person des Gutachters das rechtliche Gehör gewährt, unter Hinweis darauf, dass der Experte vor Ort instruiert und das Teilnahmerecht der Parteien gewährleistet werde. Zu gegebener Zeit folge die Vorladung zu einem Augenschein. Der Kostenrahmen für das Gutachten wurde einstweilen auf Fr. 5'000.00 festgelegt.