D. Dagegen liess C. am 14. Januar 2021 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einreichen, dessen I. öffentlichrechtliche Abteilung am 30. Juni 2021 den folgenden Entscheid fällte (1C_28/2021): 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 23. November 2020 wird aufgehoben. Die Sache wird im Sinne der Erwägungen zu weiteren Sachverhaltsabklärungen sowie neuem Entscheid (inkl. den entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen) an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.