Infolgedessen verlangte er von der Bauherrschaft die Einreichung aktualisierter Pläne zur Stützmauer. Auf erneute Intervention der Eigentümer der Parzelle Nr. bbb forderte der Gemeinderat respektive der von ihm damit beauftragte Bauverwalter später von der Bauherrschaft auch noch die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs samt bereinigter Pläne. Ein solches wurde am 11. Oktober 2017 eingereicht (Baugesuchs-Nr. 12-45-1), am 19. Oktober 2017 publiziert und vom 19. Oktober bis 17. November 2017 öffentlich aufgelegt. Dagegen erhoben B. und A. eine Einwendung.