Die Vergabestelle wird ersucht, dem Verwaltungsgericht einen allfälligen Vertragsschluss umgehend mitzuteilen. - 11 - 2. Der Beschwerdeführerin wird beschränkte Akteneinsicht im Sinne der Erwägungen (Erw. 6) gewährt. Frist zur Rücksendung der Akten: 18. August 2021. 3. Die Beschwerdeantwort vom 21. Juli 2021 wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. Juli 2021 bereits zur Kenntnisnahme zugestellt. Frist für eine allfällige Replik: 18. August 2021. 4. Es wird davon Vormerk genommen, dass sich die B. nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt hat. 5. Über die Kosten dieser Zwischenverfügung wird mit der Hauptsache entschieden.