5.3.2. "Referenzen der Unternehmung für gleichartige Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre" waren vorliegend lediglich als mit 15 % gewichtetes Subkriterium beim Zuschlagskriterium "Kompetenz" (Gewichtung 35 %) vorgesehen, neben dem mit 85 % gewichteten "Verwertungsnachweis", nicht aber als zu erfüllendes Eignungskriterium (vgl. Ziffern 1.3.2 und 1.3.3 der Besonderen Bestimmungen für Bauarbeiten vom 21. April 2021 [Vorakten Nr. 1]). Insofern würde ein mit ungenügenden Referenzen begründeter Verfahrensausschluss der D. von vornherein ausser Betracht fallen.