ten Nr. 1]; vgl. auch "Definition Zuschlagskriterien" der E. [Vorakten Nr. 4]). Die Vergabestelle vertritt den Standpunkt, diese aus der Preisbewertung zu Gunsten der D. resultierende Differenz von 1.64 Punkten könnte die Beschwerdeführerin bei den Zuschlagskriterien "Kompetenz" und "Ausbildung Lernende" nicht mehr aufholen, zumal der Ausschluss der Zuschlagsemp- -8-