4. 4.1. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, das Angebot der Zuschlagsempfängerin hätte vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Der Offertpreis dieses Angebots liege um mehr als das 127-fache unter dem preislich zweitplatzierten Angebot und gar um einen Faktor von über 290 tiefer als der für das Projekt beantragte Verpflichtungskredit. Die Art und Weise der Angebotskalkulation sei nicht nachvollziehbar. Vergabegegenstand seien grossräumige Eingriffe und Umgestaltungen in einer technisch anspruchsvollen Umgebung (Wasserbau) mit zahlreichen Renaturierungsmassnahmen und zahlreichen Transportfahrten.