1. Am 1. Juli 2021 sind die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB; SAR 150.960) und das Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen vom 23. März 2021 (DöB; SAR 150.920) in Kraft getreten. Gemäss der Übergangsbestimmung von Art. 64 Abs. 1 IVöB werden Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten dieses Konkordats eingeleitet wurden, nach bisherigem Recht zu Ende geführt. Der angefochtene Zuschlagsentscheid des Regierungsrats erging am 23. Juni 2021; das ihm zugrundeliegende Vergabeverfahren wurde mit der Publikation der Ausschreibung vom 21. April 2021 im Amtsblatt des Kantons Aargau und auf www.simap.ch eingeleitet (vgl. oben lit.