7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vergabestelle, eventualiter und/oder zu Lasten der Zuschlagsempfängerin. 3. Mit Verfügung vom 6. Juli 2021 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 21. Juli 2021 liess der Kanton Aargau die folgenden Rechtsbegehren und Verfahrensanträge stellen: RECHTSBEGEHREN 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beschwerdeführerin.