A. IN DER SACHE 1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-000788 vom 23. Juni 2021 betreffend Baumeisterarbeiten (Bauhauptgewerbe) sei aufzuheben, die Zuschlagsempfängerin sei vom Submissionsverfahren auszuschliessen und der Zuschlag für die Baumeisterarbeiten (Bauhauptgewerbe) sei der Beschwerdeführerin zu erteilen. 2. Eventualiter sei der angefochtene Regierungsratsbeschluss Nr. 2021- 000788 vom 23. Juni 2021 betreffend Baumeisterarbeiten (Bauhauptgewerbe) aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vergabestelle zurückzuweisen. B. ZUM VERFAHREN