2.2. Die Beschwerdegegner reichten am 25. Februar 2022 eine Kostennote ein, mit der sie ein Anwaltshonorar von Fr. 6'500.00 (inkl. Auslagen und MWSt) geltend machten. Die Beschwerdeführerin bringt vor, das geltend gemachte Honorar müsste auf höchstens Fr. 3'250.00 (inkl. MWSt) reduziert werden (Eingabe Beschwerdeführerin vom 10. März 2022).