Die Absturzsicherung habe keinerlei Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild (und erhebliche schon gar nicht). Der Sichtschutz bzw. die Absturzsicherung füge sich harmonisch in die Umgebung und das Gesamtbild der Gebäude ein (vgl. Beschwerde, S. 7 ff., ferner: Replik, S. 14 ff.).