Nachdem die Beschwerdeführerin die Arbeiten betreffend Absturzsicherung/Sichtschutzwand im Jahre 2020 wiederaufnahm bzw. fertigstellte und sich die Baute nun in ihrem ganzen Ausmass zeigte, intervenierten die Beschwerdegegner am 8. September 2020 beim Gemeinderat mit ähnlichen Begehren wie ihr Rechtsvorgänger im Jahre 2014. Auch sie zielten darauf ab, dass das Bauvorhaben der Baubewilligungspflicht unterstellt wird, wobei sie zudem vorsorgliche Massnahmen beantragten (siehe Vorakten, act. 1 ff., 106). Die Gemeindebehörden nahmen das Gesuch der Beschwerdegegner an die Hand und klärten den Sachverhalt am 11. September 2020 auch vor Ort ab. Mit Beschluss vom 14. September 2020 beur-