20 [Beilage 4]). In den "Erwägungen" hatte der Gemeinderat die Baubewilligungspflicht für das Anbringen einer Absturzsicherung/Sichtschutz eingehend geprüft und verneint. Damit sind die Anforderungen an eine Verfügung bzw. einen Entscheid erfüllt. Dass dem Protokollauszug (fälschlicherweise) keine Rechtsmittelbelehrung angefügt -9-