Abgesehen davon, habe sich überhaupt erst mit der Fortsetzung und Fertigstellung der grünen Stahlblechwand das Ausmass, die Beeinträchtigung und die Immissionsträchtigkeit für die Beschwerdegegner und die Nachbarn gezeigt. Es könne deshalb sehr wohl von einer bahnbrechenden Veränderung der Situation vom Juni 2014 (Zustand mit ein paar Pfosten) zum September 2020 (Erstellung der illegalen und rechtswidrigen Stahlblechwand) gesprochen werden. Angesichts dieser völlig neuen Situation habe sich eine Wiedererwägung förmlich aufgedrängt.