Anfang September 2020 nahm die Beschwerdeführerin die Arbeiten an der beabsichtigten Absturzsicherung/Sichtschutzwand wieder auf, indem sie die nach wie vor bestehenden Pfosten nunmehr mittels grünen, blickdichten, rund 80 cm hohen Stahlblechwänden verkleidete und darüber, nach einem lichten Zwischenraum, einen Handlauf anbrachte. Mit Schreiben vom 8. September 2020, noch während der Bauarbeiten, wandten sich die Beschwerdegegner an den Gemeinderat und verlangten die Feststellung, dass das Bauprojekt dieser "Wand" auf der Terrasse der nachträglichen Baubewilligungspflicht unterstehe.