In der ersten Hälfte 2014 liess die Beschwerdeführerin in der Absicht, selbst ein Geländer und einen Sichtschutz zu erstellen, an der Aussenwand ihres Wohngeschosses grüne Pfosten montieren, die fortan ca. 1 m über den Boden der obenliegenden Terrasse hinausragten. Am 24. Juni -6-