Nachdem dieser Vereinbarung jahrelang nachgelebt wurde und sich auf der Terrasse Pflanzentröge befanden, die durchgehend mit dichten, immergrünen Büschen bis 2.5 m Höhe bepflanzt waren, entfernte G. diese und ersetzte sich durch rund 40 cm hohe, unbepflanzte oder nur locker bepflanzte Tröge. Damit fehlte seither sowohl Sicht- als auch Absturzschutz.