3. Mit Beschwerdeantwort vom 23. August 2021 stellten B. und C. folgende Anträge: -4- Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten der Beschwerdeführerin 4. Mit Eingabe vom 6. September 2021 (Postaufgabe: 10. September 2021) beantragte der Gemeinderat Q., der verwaltungsgerichtlichen Beschwerde sei vollumfänglich stattzugeben und der Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, sei aufzuheben bzw. der Entscheid des Gemeinderats Q. zu bestätigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 5. Mit Replik vom 24. November 2021 beantragte die Beschwerdeführerin: