C. 1. Gegen den am 5. Juni 2021 zugestellten Entscheid des BVU erhob A. am 1. Juli 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben, und es sei wie folgt zu entscheiden: "1. Auf die Beschwerde vom 19. Oktober 2020 sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid des Gemeinderates Q. zu bestätigten."