B. Gegen diesen Entscheid führten B. und C. Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das BVU, Rechtsabteilung, fällte am 4. Juni 2021 folgenden Entscheid: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Beschluss des Gemeinderats Q. vom 14. September 2020 aufgehoben und das Verfahren zur Durchführung eines nachträglichen ordentlichen Baubewilligungsverfahrens an den Gemeinderat zurückgewiesen.