Es mag zwar sein, dass er infolge seiner körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen gewisse Mehranstrengungen leisten muss. So ist es ohne Weiteres nachvollziehbar, dass chronische Schmerzen, zeitweilige Übel- und Müdigkeit sowie ein "ständiges Gedankenkreisen" von der Arbeit ablenken und zu Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsschwierigkeiten und schliesslich dazu führen können, dass der Beschwerdeführer in qualitativer oder quantitativer Hinsicht nicht mehr die gewünschte Arbeitsleistung zu erbringen vermöchte und infolgedessen einen Verdienstausfall erleiden könnte.