4.5.4.3. In Bezug auf die Erschwerung des künftigen wirtschaftlichen Fortkommens führt der Beschwerdeführer aus, seine körperlichen und psychischen Beschwerden würden ihm im Vergleich zu gesunden Arbeitnehmenden immer einen zusätzlichen Effort abverlangen, indem sie ihn in Form von Ablenkung oder beträchtlich gestörter Aufmerksamkeit oder Konzentration einschränkten. Es mag zwar sein, dass er infolge seiner körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen gewisse Mehranstrengungen leisten muss.